Foto: Siegfried Wenning
Foto: Siegfried Wenning
Fotomontage: Siegfried Wenning

Kirchenvorstand

 „Jede Kirchengemeinde muss einen Kirchenvorstand haben.“ heißt es in der  Kirchenverfassung und auch in unserer Kirchengemeindeordnung.

Nach der Kirchenverfassung und evangelischem Grundverständnis leitet der Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt die Kirchengemeinde. Leitung bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden. Bei der Arbeit des Kirchenvorstandes geht es also um strategische und konzeptionelle Festlegungen.

Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen ebenso, wie um finanzielle und personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden angesichts knapper werdender Finanzmittel und wohin der Weg der Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem der Kirchenvorstand.

Das Leben einer Kirchengemeinde ist vielfältig. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ältere Menschen - sie alle prägen es. Musik, Kindergruppen, Konfirmandenarbeit, Frauenkreise, Besuchsdienstkreise - zu vielen Bereichen der Gemeindearbeit muss der Kirchenvorstand von Zeit zu Zeit Entscheidungen treffen.

Mit seiner Arbeit trägt er wesentlich zum Gelingen des kirchlichen Lebens in einer Gemeinde bei. Er nimmt auch die Dienstaufsicht für die hauptberuflich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Hieraus entstehen Rechte und Pflichten von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeugnis. 

Foto: Svena Langer

 

Kirchenvorstand 

  Peter Perthen
  Heike Sommerfeld
  Simon Kramer
  Karin Oldenburg
  Siegfried Wenning 

Für diese umfassende und verantwortungsvolle Arbeit braucht es kompetente und engagierte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Der größte Teil der Mitglieder des Kirchenvorstands wurde bei der Kirchenvorstandswahl 2018 gewählt. Der Pastor oder die Pastorin einer Gemeinde sind durch ihr Amt Mitglied des Kirchenvorstands und werden nicht gewählt. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern muss mindestens eine Person in den Kirchenvorstand berufen werden. Höchstens ein Drittel der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher dürfen allerdings berufene Mitglieder sein. 

Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Gemeinde ab. In kleinen Gemeinden wie Vehrte gehören außer dem Pastor 4-8 Personen zum Kirchenvorstand, bei uns sind es insgesamt 5. Ja, die Arbeit im Kirchenvorstand ist manchmal anstrengend, kompliziert oder sogar konfliktträchtig. In unserer Gemeinde hat es aber nie größere Probleme gegeben. Das ist auch wichtig. Viel häufiger aber ist die Arbeit im Kirchenvorstand erfüllend und verheißungsvoll.

Sprechen Sie hierauf mal unsere derzeitigen Kirchenvorsteher an. Sie sind alle durchweg begeistert von ihrer Tätigkeit für die Gemeinde und in einem starken Team. Wenn Sie also Lust haben, für Ihre Kirchengemeinde und mit Ihrer Kirchengemeinde zu arbeiten, melden Sie sich bitte bei einem der bisherigen Kirchenvorsteher.

Gottesdienst

Foto: Svena Langer

Zum vielfältigen Gottesdienstprogramm der Gemeinde gehören neben dem normalen Sonntagsgottesdienst, Taize-Andachten, Familien-, Jugend- und Schulgottesdienste. Dreimal im Jahr werden Senioren anläßlich ihres Geburtstags zum Gottesdienst und anschließendem Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus eingeladen. Gelegentlich lädt der Kirchenvorstand zum Erzählen beim Kaffee nach dem Gottesdienst ein. Jeden vierten Sonntag des Monats feiern wir einen Abendgottesdienst um 18.00 Uhr.

Die Gemeinde ist durch die Arbeit der Lektoren aktiv am Gottesdienst beteiligt. Taufen finden meistens meistens während des Gottesdienstes statt.